Dennis
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28. September 2019 um 13:20 #150208
Ok. Irgendwo muss ja stehen von welchem Betrag die 19% Einfuhrumsatzsteuer errechnet wurden. Da du ja sagst ca.65€, sollte das 12,35€ sein und nicht die 28,27€.
28. September 2019 um 12:39 #150206Hi, da passt was hinten und vorne nicht.
Wenn das wirklich 28,27€ Einfuhrumsatzsteuer waren, hat das Paket einen Waren wert von über 140€.Von der DHL Seite.
Diese für Sie verauslagten Einfuhrabgaben zahlen Sie uns zzgl. einer Servicegebühr von 2% (mind. 12,50 Euro) einfach mit Ihrer nächsten DHL Express Rechnung zurück (Kapitalbereitstellungsprovision KapBP).
Als Kunde von DHL Express profitieren Sie bei der Nutzung unseres Import-Versands automatisch von diesem Service, ohne dass Sie diese Kapitalbereitstellung gesondert veranlassen müssen.
War am Paket ein Zollabfertigungsschreiben angebracht? Dort sollte aufgelistet sein welcher Betrag für das Paket inklusive Versand als Rechnungsgrundlage diente.
18. Dezember 2018 um 01:30 #144298Die Person aus deinem Verlinkten Artikel hat sich bis heute nicht gemeldet.
Dafür hat sich der Kundenservice International von der Post bei mir per Mail gemeldet.Guten Tag Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie uns mitteilen, haben Sie für Ihre Sendungen jeweils eine Gebühr von sechs Euro zahlen müssen. Die Deutsche Post DHL erhebt seit dem 01. März 2018 bei der Zustellung bzw. Ausgabe von Import-Sendungen mit Zollentgelten eine Auslagepauschale in Höhe von sechs Euro inklusive Mehrwertsteuer vom Empfänger.
Aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen müssen für Brief- und Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern, sofern sie Waren enthalten und bestimmte Wertfreigrenzen überschreiten, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren entrichtet werden. Wir strecken für den Kunden die fälligen Gebühren bei Grenzübertritt der Sendung vor, daher ziehen wir dies bei Zustellung vom Empfänger ein.
Für entstandene Kosten aus der Zollbearbeitung und Vorauslage der Zollgebühren erheben wir nun ein Entgelt. Diese Auslagenpauschale von 6 EUR ist jedoch deutlich günstiger als die Gebühren wie sie auch bei anderen Postgesellschaften und Logistikdienstleistern üblich sind.
Sollten die Entgelte der Auslagenpauschale unberechtigterweise erhoben worden sein, so bitten wir Sie uns Ihre vollständige Anschrift, Bankverbindung mitzuteilen und die Belege der einzelnen Sendungen in Kopie zu zusenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice International
Deutsche Post AG
Kundenservice
60611 Frankfurt
DeutschlandTelefon 0228 4333118
Telefax 069 1301569328. November 2018 um 18:54 #143682Hab den Herrn von der Deutschen Post mal angeschrieben. Bin mal gespannt, ob überhaupt eine Antwort kommt.
Ich und meine Frau sind ja auch als Selbstverzoller registriert wie ich schon schrieb, aber die Post bekommt das nicht gebacken, 12 Pakete je 6€ schon bezahlen müssen und ich Wette es werden noch mehr.26. November 2018 um 03:08 #143617Ja den Herrn anzuschreiben ist mal ein Versuch Wert.
Muss heute früh nach der Nachtschicht zum Zoll. Mal mit den Herrn dort reden was man tun kann.
26. November 2018 um 02:04 #143613Ja ist er laut Deklarierung auf der Außenseite. Nur bezahlt wurde viel weniger, deswegen laufen beim Frankfurter Zoll Nachprüfungen ob ich meine 19% wieder bekomme.
Und da ist das nächste Problem der Post mit ihrem verfahren. Da so wohl die 6€ zu unrecht erhoben wurden.26. November 2018 um 01:56 #143611Hallo,
bin auch genervt durch die Deutsche Post wegen dieser Auslagepauschale. Ich und meine Frau sind bei Selbstverzoller@deutschepost.de registriert und was hat es bis jetzt gebracht, nichts. Hab schon für 12 Pakete diese 6€ jeweils zahlen müssen.
Hatte auch die Verbraucherzentrale NRW per Email angeschrieben. Als Antwort ist gekommen, das es zu diesen Thema kein Beratungsangebot gibt, aber das ich mich schriftlich und nachweislich inklusive Fristsetzung an die Post wenden soll.Das werde ich auch die nächsten Tage tun.
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