Media Markt vs. Internet – Das große TV-Duell
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Neue Aktion bei Media Markt (20. bis 30. Juni):
- Fernseher aussuchen
- Preise vergleichen (www.idealo.de)
- Zum niedrigsten Preis bei Media Markt kaufen
92 (!) Fernseher sind an dieser Aktion beteiligt, vom “Samsung UE55D8090″ bis zum “Grundig 22 VLC 2000 T”. Es sollte also für jeden Geschmack etwas dabei sein.
@mr221 | Deals: 168 Hot Votes erhalten: 94 Kommentare: 419
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mister jay
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da gibt es doch bestimmt wieder i-einen haken.
bei jeder ach so tollen media markt aktion gibt es einen haken, der die aktion uninteressant macht
Mr221
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Echt? Was war denn da sonst für ein Haken?
Tobee
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Naja der einzige Haken, den ich entdeckt habe ist, dass nur ausgewählte Fernseher dabei sind. Im Zweifel könnte es noch passieren, dass MM einzelne Geräte aus der Aktion kickt, wenn die zu günstig sind.
Aber so finde ich, dass es ne prima Aktion ist. So kann man seinen Fernseher nochmal anschauen bevor man ihn kauft und kriegt ihn zu einem Spitzenpreis. Und man kauft nicht bei irgendwelchen Internetshops, bei denen man im Falle eines Defektes womöglich großene Ärger mit dem Umtauschen hat, weil man keinen direkten Ansprechpartner hat. Das sollte im MM besser klappen denk ich.
Also meiner Meinung nach eine tolle Aktion… wenn man denn grad einen Fernseher braucht
toomass
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Der Haken könnte sein, dass MM oftmals spezielle Produktbezeichnungen von den Herstellern bekommt, eben um die Preisgarantie umgehen zu können. MM könnte sich dann ggf. damit rausreden, dass es sich eben nicht um exakt das gleiche Modell bei redcoon etc. handelt. Vom Grundgedanken her aber eine gute Aktion.
@Tobee:
Dann hast Du aber wahrscheinlich noch nicht probiert nach Ablauf der 2 Wochen etwas umzutauschen…Die bilden ihre Leute gezielt darauf aus, den Käufern einzureden, dass ihnen keine Gewährleistungsrechte zustünden oder sie sich mit einer monatelangen Reparatur zufriedengeben müssten. Ich habe da schon Sachen erlebt…
Betrifft aber nicht nur MM und Saturn, sondern die meisten Geschäfte.
Sven
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Der Haken ist das der billigste Preis bei idealo.de sein muss, und die sind Werbepartner von MM in dem Fall, fällt wem was auf? MM kann gezielt einfluss auf idealo.de nehmen so das der billigste Preis den ich z.B. finden würde dort nicht auftaucht(bzw erst nach ablauf der aktion) sondern nur preise die MM und der Einkaufsabteilung passen so das sie Gewinne machen. zudem sind da fast nur neue TVs dabei, ältere Modelle die man im internet teilweise 50% billiger bekommt wie im MM hab ich jetzt auf die schnelle nicht gesehen. meinen 42″ Plasma letztes jahr hab ich für rund 400€ bekommen letztes Jahr, das billigste Modell in der größe im MM kostete 600€.
Das ganze ist wie immer nur ein Versuch vor dem „Sommerloch“ wo viele eher Geld für den Urlaub ausgeben nochmal die Lager leer zu bekommen(drum der hinweis bestellen wenn nicht vorrätig dann kommt der aus nem anderen Markt ). Letztes jahr war es die WM-Aktion und jetzt die, überrascht also nicht wirklich.
@toomass
also meinen Laserdrucker wurde 1 jahr nach kauf von Saturn ordnungsgemäß repariert und innerhalb von 1 Woche konnte ich ihn wieder abholen, auch sonst hatte ich noch nie irgendwo Probleme mit Reklamationen oder Garantieansprüchen und je nach Hersteller kannst du auch den Händler übergehen wenn es dir lieber ist, Samsung z.B. bietet ein ersatzgerät an(wenn vorrätig) und holt das defekte ab, und da sagt der Hersteller das die Reperatur durchaus 1 Monat dauern kann(bis zu 1 Woche zum abholen, 1 Woche zur anlieferung 1 Woche zur fehlersuche 1 Woche lieferung zurück). Das kann man über den Händler alles bischen verkürzen, ich hatte meinen drucker am freitag morgen abgegeben da wurde mir gesagt das er freitag mittag mit den anderen sachen verschickt wird, da hatte ich also glück, hätt ich den am Montag abgegeben wäre er auch erst am Freitag verschickt worden, gesagt wurde mir das es mindestens 2 Wochen dauern würde am nächsten freitag bekamm ich mittags die SMS das ich ihn abholen könne.
Was der umtausch nach 2 Wochen angeht, ich glaube du überschätzt da deine verbraucherrechte doch, umtausch liegt in ermessen des Verkäufers, er hat 2 Reperaturversuche erst danach kann man auf ein neues Gerät besetehen oder der Auflösung des Kaufvertrages, sind es billige sachen oder wo man nicht viel reparieren kann tauschen die meisten Händler auch um(bestes Beispiel Amazon, bei meinem nach etwas mehr wie 1 Monat defekten LCD-TV war das ersatzgerät dann nach nichtmal 12h auf dem weg(leider bei der post verschollen) das zweite war nach nichtmal einer woche dann bei mir, ich hatte noch nichtmal eine Eingangsbestätigung für das defekte Gerät.
Da muss ich wohl bisher in meinem Leben immer nur leute erwischt haben die nicht so ausgebildet wurden? ich denke ehr das du da bischen pech hattest da es nicht die regel ist(sonst würden die Verbraucherschützer auch schon sturm laufen)
toomass
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@ Sven:
Nein, der Verkäufer hat gerade kein Reparaturrecht, sondern der Käufer hat die Wahl, ob er ein neues Gerät will (Neulieferung) oder die Reparatur des defekten Gerätes (Nachbesserung), §§ 437, 439 Abs. 1 BGB (das zusammen ist das sog, Recht der zweiten Andienung des Verkäufers, die Wahl liegt aber beim Käufer). Aber genau das ist ja das Problem, dass so ein absoluter Quatsch (Sorry, nichts gegen Dich) den Verbrauchern erzählt wird….
data100data100
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Das ist doch mal ne aktion. Jetzt bestimmt das Internet die Preise.
mister jay
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eben nicht, da idealo werbepatner von media markt ist
somit kann mm bestimmt ein wenig an der preisschraube drehen während der aktion
Sven
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@toomass
dann sollteste auch den Abs. 3 von §439 lesen:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
und genau das ist z.B. bei einem TV der Fall, eine Reperatur ist in 90% der Fälle viel billiger als ein Neugerät(da die Reperatur der Hersteller gratis macht). wenn ich ne billige Küchenuhr für 9,99€ reklamiere wurde die noch nie eingeschickt, kurzer test geht nicht neues Gerät.
Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten(böses ding ) und das Problem das dir der Verkäufer auch mächtig ans Bein pissen kann wenn er will(Stichwort Gutachten das der defekt durch äussere einflüsse erfolgte wie überspannung) was dann so endet das du beide Geräte+Gutachten bezahlen darfst(siehe Amazon AGB § 11 Amazon.de behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.) sowas steht in fast jeder AGB und die Chance ein eigenes Gutachten zu bekommen sind auch recht gering und es ist teuer. Klar kannst du innerhalb der ersten 6 Monate auch auf ein Neugerät pochen aber danach wirst du dich damit zufrieden geben müssen was dir der Händler/Hersteller anbietet, dafür verzichtet dieser dann meist auch auf eine überprüfung woher der Mangel kommt. Und ja ich kenn auch fälle wo nach 2 Monaten eine Rechnung ins Haus flatterte weil der Hersteller den defekt auf unsachgemäße Behandlung zurückführte (weil das Gehäuse verkratzt war) und sich dadurch wohl ein Kabel lockerte dessen reperatur 20 sekunden gedauert hätte.
Ach und so quatsch ist das nicht nach § 440 muss man dem Verkäufer 2 Versuche der Mangelbeseitigung gewähren ehe man vom Vertrag zurücktreten kann,aber auch diese müssen verhältnismäßig sein. Und gerade diese Verhältnismäßigkeit ist im BGB unglaublich schwammig ausgelegt da der verkäufer zwar die Kosten für die mangelbeseitung tragen muss aber im Normalfall die für ihn günstigste Wahl treffen darf, damit ist der § 437 Abs 1 quasi ausgehebelt denn sobald die reparatur nur die hälfte des neupreises oder weniger beträgt kann der Verkäufer quasi schon sagen das der Aufwand unverhältnismäßig ist, im Fall meines Druckers war es so das das ausgetauschte Teil laut Hersteller etwa 10€ kostete, der neue Drucker wäre bei 400€ gewesen. Ich weiß ja nicht wie das einige hier so sehen aber ich finde es nicht gerade OK den Händlern bei sowas unnötig hohe Kosten zu bereiten immerhin wollen wir ja günstige Preise und nicht in zukunft bei jedem Artikel 5% mehr weil genau das die menge ist die im schnitt Mangelbehaftet umgetauscht werden. Aber wie gesagt wenn das alles so nicht rechtens wäre würden die Verbraucherschützer schon längst klagen(was die teilweise ja schon bei kleinsten verstößen machen)
toomass
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@Sven:
Du schreibst zwar viel, aber vieles sind eben nur Halbwahrheiten.
Zunächst einmal gilt die Beweislastumkehr für alle Gewährleistungsrechte, also auch für die Nachbesserung (Reparatur). Das ist also kein Argument. Denn ein Verkäufer der zwar die Reparatur akzeptiert, die Nachlieferung aber mit Verweis auf § 476 BGB ablehnt, verhält sich widersprüchlich und damit treuwidrig (§ 242 BGB).
Hinzu kommt, dass es sich eben „nur“ um eine Beweislastregelung handelt. Der Händler kann natürlich auch in den ersten 6 Monaten den Beweis erbringen, dass kein Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Genauso gut kann der Käufer aber auch noch nach 1 Jahr und 11 Monaten den Beweis erbringen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Das Risiko etwas nicht beweisen zu können, trägt bei einem Rechtsstreit immer eine der beiden Seiten. Ob Du dann lieber auf Deine Rechte verzichtest, muss ja jeder selbst wissen. Wegen ner 50-Euro-Digital-Kamera würde ich nicht vor Gericht ziehen, bei nem 2000-Euro-Fernseher sieht das schon anders aus.
Ob der Händler die Sache kostenlos beim Hersteller reparieren lassen kann, ist völlig irrelevant, da der Händler nach § 478 Abs. 2 BGB meistens ohnehin einen Regressanspruch gegen den Hersteller/Großhändler hat. Gerade deshalb sind beide Varianten für MM und Kosorten idR kostenneutral. Die Unverhältnismäßigkeit muss objektiv festgestellt werden; ob gerade Dein Verkäufer günstiger reparieren lassen kann, spielt hingegen keine Rolle.
Gerade das Wahlrecht des Käufers verhindert, dass sich der Verkäufer auf die kostengünstigere Variante berufen kann. § 437 Abs. 1 BGB wird also keineswegs ausgehebelt. Vielmehr soll § 439 Abs. 3 BGB sicherstellen, dass der Käufer sein Recht nicht missbraucht und – um Dein Beispiel aufzugreifen – einen 10-Euro-Wecker für 100 Euro repararieren lässt, obwohl er an dem speziellen Geräte kein besonderes Interesse hat.
Du musst allerdings auch berücksichtigen, dass der Händler das ausgetauschte, defekte Gerät seinerseits reparieren lassen und dann als gebraucht oder refurbished etc. wieder verkaufen kann.
§ 440 BGB gilt eben nur für Rücktritt und Minderung, nicht für die Nachlieferung. Geregelt ist dort u.a., dass eine Nachbesserung nach zweimaligem Versuch als gescheitert gilt. Danach gilt aber die Nacherfüllung insgesamt als fehlgeschlagen, d.h. du kannst dann auch kein neues Gerät mehr verlangen, sondern nur noch vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern (klar, die meisten Händler werden Dir dann wahrscheinlich aus Kulanz ein neues Gerät anbieten, einen Anspruch hast Du darauf aber dann nicht mehr).
Die Verbraucherschütze können nur gegen AGB oder Wettbewerbsverstöße klagen (siehe UKlaG und UWG), nicht aber wenn der Media-Markt-Mitarbeiter Lieschen Müller einen Bären aufbindet oder einfach deren Gewährleistungsrechte ignoriert.
Falls Dich die Thematik weiter interessiert: Der EuGH hat erst letzte Woche ein interessantes Urteil gefällt, wonach der Verkäufer sogar den Aus- und Wiedereinbau eines defekten Gerätes (z.B einer Einbau-Geschirrmaschine etc.) zahlen muss.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L...
Das Urteil wird gerade in Deutschland noch für Aufsehen sorgen, da der BGH bislang anderer Ansicht war…
Ulli
übelste bauernfängermethoden!
man sollte die patenschaft mal durchleuchten und beiden eine richtig fette strafe an die backe nageln.
Rene
Hallo,
direkt am Montag wurden meinem Kumpel und mir der Verkauf von 2 TV Geräten der Marke Philips 58PFL9955 in der Media Markt Filiale Berlin Charlottenburg verweigert, da der idealo Preis unter dem Einkaufspreis des Marktes war. Wir wurden bestimmend darauf hingewiesen, dass sich Media Markt seine Kunden selber aussuchen kann, an wen Sie Ware verkaufen und an wen nicht. Auf mein Anliegen hin, dass dies aber nicht das Werbeversprechen wiederspiegelt war es dem Mitarbeiter EGAL.
Die selbe Erfahrung hat auch ein anderer Kunde am selben Tag in einer anderen Filiale gemacht, der das ganze sogar noch auf Tonband aufgenommen hat. Der zu seinem Beitrag ist:
http://anton.dnsalias.org/blog/Blog/E...
Da ist noch Interessant, dass Media Markt zugibt, dass es dieses TV Gerät gar nicht im Internet geben dürfte, da es ein geschütztes Modell vom Hersteller ist. Da fragt man sich natürlich, was macht da die Werbung für einen Sinn, dass man mit einem idealo Preis in den Markt gehen soll, wenn es das Gerät im Netz gar nicht geben dürfte.
Mein Fazit: Media Markt hält “NICHT” sein Werbeversprechen
Bin ja mal gespannt, wie lange dieser Beitrag online ist, oder ob es gelöscht wird. Ebenso wie lange der Blog Eintrag existiert, bis Media Markt seine Anwälte drauf hetzt.
toomass
(Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)
Nennt mich ruhig Hellseher
Ich wusste es!
Habe allerdings in meinem Beitrag oben schon wieder vergessen, dass redcoon mittlerweile zu MM/Saturn gehört und das Beispiel daher hinkt.
Ich gehe aber auch davon aus, dass die Anwälte/Rechtsabteilung von MM, den Blog mit ein paar Drohungen schnell verschwinden lassen werden. Da reicht ein dezenter Hinweis auf § 186 StGB, von etwaigen Schadensersatzforderungen ganz zu schweigen…
Mr221
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Da kann man eigentlich nicht mehr viel zu sagen außer: Lächerlicher Laden!