Lizenzrechte bei Kauftiteln von Amazon
Homepage › Forum › Filme › Digital Streaming und Downloads › Lizenzrechte bei Kauftiteln von Amazon
Dieses Thema enthält 8 Antworten und 8 Teilnehmer. Es wurde zuletzt aktualisiert von Reparud Rudrepa vor 3 Jahre, 11 Monate.
-
AutorBeiträge
-
3. November 2020 um 10:10 #209215
Hallo, ich weiß gar nicht ob das interessant ist bzw. nicht schon jeder weiß oder es auch vollkommen egal ist.
Aber Filme und Serien die man bei Amazon kauft, gehören einem nicht. Man kauft bzw. bezahlt eine Nutzungsgebühr und hat damit eine eingeschränkte Nutzungslizenz erworben um sich den Film oder die Serie so oft anzuschauen wie man mag.
Falls aber der Lizenzgeber seine Partnerschaft oder die Rechte von Amazon entzieht für diesen/diese Titel, dann entfallen auch die Nutzungsrechte von dem Käufer.
Klar, das mag aller Voraussicht nicht eintreffen. Wollte das nur mal kommunizieren.
Das steht auch im Kleingedruckten bei Amazon so drin.
In den USA ist seit April eine Klage dagegen eingereicht worden. Ob´s was bringt, oder Amazon dadurch sogar jede weitere Klage dagegen abweisen kann, steht noch nicht fest.Ascho, nur damit es wer sieht: @sascha74 @schnitzel @hal9000b @admin @the-lion-king
3. November 2020 um 12:30 #209219Sehr interessante Info. Danke.
Allein um den Thread mal nach oben zu schieben
3. November 2020 um 13:37 #209226Ich glaube so etwas muss bei der letzten Leihe mit The Rhythm Section passiert sein.
War auf einmal raus aus meiner Leihbibliothek, obwohl ich noch 2 Wochen Zeit hatte.Echt ärgerlich sowas, aber 0,99€ nachzutrauern ist einfacher wie 100€ und mehr nachzuweinen
Danke für deine Info @fkklol
3. November 2020 um 13:38 #209227Danke für die Info! Das wusste ich auch noch nicht. Nutze aber eigentlich keine Streaming-Dienste, da ich schon mit meinen Blu-rays gut bedient bin.
Aliens! Fresst mich nicht, ich habe Frau und Kinder. Fresst die! (Homer J. Simpsons)3. November 2020 um 16:52 #209232Sehr interessant. Das ist das Elend mit Streamen und Digital. Alles nix für die Ewigkeit oder zumindest viele Jahre. Daher bleibe ich bei allem was mir wichtig ist beim physikalischen Medium.
17. Dezember 2020 um 19:02 #209220Betrifft aber nicht explizit nur Amazon, sondern dürfte auf ein Groß der Streaminganbieter zutreffen. Ausser Disney vielleicht, die haben ja nur eigenes Zeugs am laufen und müssen keine Lizenzen kaufen.
Ebenso verhält es sich auf Gamingclients wie z.B. Steam. Spiele die ihr kauft geben euch nur ein Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit.
17. Dezember 2020 um 23:10 #210298Betrifft aber nicht explizit nur Amazon, sondern dürfte auf ein Groß der Streaminganbieter zutreffen. Ausser Disney vielleicht, die haben ja nur eigenes Zeugs am laufen und müssen keine Lizenzen kaufen.
Ebenso verhält es sich auf Gamingclients wie z.B. Steam. Spiele die ihr kauft geben euch nur ein Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit.
Bei Disney kauft man ja auch nichts (wie bei Netflix), sondern hat nur ein Monatsabo – oder irre ich da?
Die haben allerdings auch Kooperationen mit bspw. Constantin Film geschlossen, um Titel wie „Ostwind“ oder „Fünf Freunde“ im Sortiment zu haben.1. Januar 2021 um 02:47 #210775Ich finde es schon irgendwie lustig, das sich auf einmal alle auf Amazon stürzen, dabei ist es bei iTunes im Kleingedruckten auch nicht anders.
Die AGB sagen hier:
„Des Weiteren behält sich Apple das Recht vor, die Dienste (oder jeden Teil oder Inhalte von diesen) jederzeit mit oder ohne Mitteilung an Sie zu modifizieren, zu sperren oder einzustellen und Apple ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht haftbar, wenn Apple diese Rechte ausübt…“Ich hatte auch mal vom Support eine Info erhalten, das ich mich um Datensicherung meiner digitalen Käufe immer selbst zu kümmern habe. Diese Auskunft erhielt ich vor einigen Jahren mal, als man gekaufte Dateien nur einmal laden konnte und es noch keine Cloud gab oder iTunes Match etc. An der Haltung dürfte sich bei digitalen Gütern wenig verändert haben.
Wenn Lizenzen verloren gehen, darf das Medium eben mal nicht weiter vertrieben werden. Das war auch schon immer so bei physischen Medien, nur das man die halt dann ggf. schon im Regal hat(te) und da kann sie halt der „Rechteinhaber“ nicht einfach wieder rausholen.
Hier müssen die Rechte des Verbrauchers eben einfach gestärkt werden. Gekauft ist gekauft, auch wenn eine Lizenz / Rechte auslaufen. Allerdings sind meine bisherigen wenigen Erfahrung über all die Jahre seit es iTunes mit Shop gibt, kaum negativ behaftet. Nicht mehr öffentlich gelistete Dateien (Apps & Musik) konnte ich bisher weiterhin problemlos laden. Von gelöschten Filmen habe ich bis dato nichts bemerkt bzw. nicht so das es mich getroffen hat. Das auch Filme verschwinden, habe ich hingegen schon beobachtet. So ist zum Beispiel Mann unter Feuer (mit Dancel) nicht mehr bei iTunes käuflich zu erwerben, war dort aber mal gelistet. Das selbige bei „Die Kinder des Fechters“. Wobei hier der Film auch nicht mehr auf DVD via Amazon zu bestellen ist.
Bei Apple würde ich im Fall der Fälle auf jeden Fall die Kaufkosten zurückholen über den Support. Bisher habe ich immer viel Kulanz dort erlebt.
1. Januar 2021 um 09:43 #210779@berlinhimmel Aber wie willst du denn die Rechte des Kunden stärken? Wenn die Ware XY bei einem Händler nicht mehr verkauft werden darf, dann ist das so; der Kunde kann dann auch nicht verlangen, den früher mal gekauften (bezahlten) Film weiter zu benutzen. Noch schlimmer ist es ja bei Sky (war es zumindest vor ein paar Jahren) – gekaufte Titel kannst du dort nutzen, solange du ein laufendes Abo hast; wird das beendet, kannst du nicht mehr darauf zugreifen (aber das ist bei amazon, itunes usw. ähnlich – kein Account, kein Zugriff auf die digitalen Käufe mehr).
Die Anbieter müssten auf das Wort „Kaufen“ verzichten und durch etwas anderes ersetzen, da „kaufen“ einen permanenten Besitz suggeriert.
Oder eben – und das wäre das Einfachste für alle – wäre eine Stärkung des Rechts auf Privatkopie; wer etwas kauft, muss auch das Recht bekommen, sich eine Kopie davon zu erstellen. Aber dieses Thema ist ja sehr „heikel“. Dabei wäre das gerade bei digitalen Gütern so einfach zu lösen: Wasserzeichen ins Digitalisat und die Original-Quelle ist erkennbar, wenn das öffentlich auftaucht.
Ein frohes neues Jahr allen!
-
AutorBeiträge
Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.