Einfuhrumsatzsteuer, Zoll
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Dieses Thema enthält 26 Antworten und 17 Teilnehmer. Es wurde zuletzt aktualisiert von fkklol vor 4 Jahre, 5 Monate.
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30. November 2012 um 09:55 #54780
Mal ein kurzer Überblick hierzu, da das ja immer wieder für Verwirrungen sorgt:
Zoll (die Höhe ist abhängig von der Warenkategorie) und Einfuhrumsatzsteuer (19% des Warenwertes, da bei einem Import im Inland keine Umsatzsteuern anfallen) sind 2 verschiedene Dinge, die aber beide vom Zoll einkassiert werden, weshalb man allgemein von Zollrisiko spricht.
Entscheidend ist, von wo die Lieferung kommt, irrelevant ist demgegenüber, wo der Lieferant seinen Firmensitz hat. WOWHD sitzt z.B. in UK, versendet aber oftmals aus Asien.
Innerhalb der EU fallen grundsätzlich (Ausnahmen bestehen z.B. bei Tabak, Alkohol, Kaffee) weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an.
Bei einer Lieferung aus einem Nicht-EU-Land in die EU können sowohl Einfuhrumsatzsteuer wie auch Zoll anfallen, allerdings gibt es hier verschiedene „Richtwerte“.
Die Einfuhrumsatzsteuer iHv 19% wird ab einem Betrag von 22 Euro Warenwert erhoben. Es besteht aber beim Zoll die ständige Verwaltungspraxis, wonach Gebühren unter 5 Euro nicht erhoben werden. Das bedeutet, dass die Grenze tatsächlich bei 26,30 Euro liegt, weil die Einfuhrumsatzsteuer hier genau bei 4,997 Euro liegt. Ab 26,31 Euro liegt die Einfuhrumsatzsteuer über 5 Euro und wird grundsätzlich vom Zoll erhoben (man kann aber natürlich auch Glück haben und einen netten oder faulen Zöllner erwischen).
Bei Lieferungen zum privaten Gebrauch fällt dann ab 150 Euro zusätzlich auch noch Zoll an. Der Zollsatz selbst hängt von der Warengruppe ab (DVDs und Blu-rays liegen z.B. bei nur 3,5%, DVD-und Blu-ray-Player aber z.B. bei 13,9%).
Wichtig ist noch Folgendes, da dies immer wieder falsch dargestellt wird: „Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.“ (Zitat zoll.de)
Wichtig ist auch, dass etwaige bei der Bestellung verwendete Gutscheine keinen Einfluss auf den Warenwert haben, d.h. zur Berechnung des Warenwertes darf der Gutschein grds. nicht abgezogen werden.
Richtig kompliziert wird es bei den für uns besonders wichtigen britischen Kanalinseln (hier sitzen bzw. von hier versenden u.a. die The Hut-Group (zavvi, the hut, sendit) und play.com). Diese haben einen Sonderstatus, da sie zwar nicht zu Großbritannien und nicht zur EU gehören, aber zum Zollgebiet der EU mit der Folge, dass zwar keine „echte“ Zollgefahr droht, bei Lieferungen von den Kanalinseln aber ab 22 Euro 19% Einfuhrumsatzsteuer anfallen und daher ab 26,31 Euro „Zollgefahr“ droht. Dafür fällt aber außer der Einfuhrumsatzsteuer kein zusätzlicher Zoll an.Für Einzelheiten schaut hier:
Lieferungen aus der EU: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/...
Lieferungen aus einem Nicht-EU-Staat: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/...Edit: 09.01.2013: Auf den neuesten Stand gebracht, etwas vereinfacht (hoffentlich) und einige Fehler ausgebessert (Die Kanalinseln gehören natürlich nicht zur EU, sondern nur zum Zollgebiet der EU)
30. November 2012 um 10:59 #56130Danke für die recht detaillierte Zusammenfassung, das wird einigen Usern sicherlich weiterhelfen
30. November 2012 um 12:10 #561318. Februar 2013 um 17:26 #56357Hier ein praktisches Beispiel weil ich es grad mal für nen „Deal“ bei CeDe.de gerechnet hab.
Diese Regelung wird ab einem Betrag über 150€ angewandt (steht so auch im Text von toomass, allerdings mal etwas anwenderfreundlicher dargestellt)
Zollwert * Zollsatz = Zollbetrag
(Zollwert + Zollbetrag) * EuSt. = Einfuhrsteuerabgaben
Zollbetrag + Einfuhrsteuerabgaben = zu zahlende EinfuhrabgabenEs ging hier um die 90 Years WB – 50 Film Collection (90 Jahre Jubiläums Edition), für 199,99€ bei CeDe.de vorzubestellen Auf die Formel angewand sieht das so aus:
Zollwert = 199,99€
Zollsatz = 3,5%Zollbetrag = 199,99€ *3,5% = 7€
Einfuhrsteuerabgaben = 199,99€ + 7€ * 19% = 39,33€
zu zahlende gesamt Einfuhrabgaben = 7€ + 39,33€ = 46,33€ !!!!
Gesamtpreis bei Bestellung über CeDe.de wäre dann: 199€ + 46,33€ = 245,33€
16. Februar 2014 um 09:07 #57617Von mir noch der Hinweis, dass sich die Definition des Warenwerts am 1.7.2013 verändert hat (Überarbeitung der maßgeblichen Dienstvorschriften Z 5101, Z 0801 und Z 0805).
Zum Warenwert zählen jetzt leider auch die Versandkosten :-( Zitat: „Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.“
Siehe hier: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoel...Für alle, die (wie ich) versuchen, bei ihren Bestellungen „unter dem Radar“ zu bleiben, vielleicht interessant …
20. Februar 2014 um 15:17 #57633@ mann ohne gesetz:
Pauschal kann man sagen: Einfuhrumsatzsteuer auf Rechnungsbetrag (der ja inkl. VSK ist) und Zoll auf den Warenwert. Das ist aber nicht erst seit 01.07.2013 so, auch vorher wurde das vom Zoll schon so berechnet.
Unabhängig davon ist das Beispiel von Marcel trotzdem gültig, da cede.de generell VSK-frei verschicktAllerdings habe ich in letzter Zeit ein wenig Ignoranz bei den Zoll-Leuten bemerkt. Anscheinend schieben die lieber ein Päckchen durch und pappen schnell einen grünen Aufkleber drauf, als noch lang und breit durchzurechnen, was der Rechnungsbetrag nun in Euro bedeutet was jetzt nachzuzahlen ist.
Beispiel 1: Bestellung in Japan Ende Januar, Lieferung letzte Woche. Rechnungsbetrag inkl. VSK 6400 Yen, knapp 46 Euro. Die Zollerklärung war vorhanden und korrekt sowie vollständig ausgefüllt. Die Sendung landete mit grünem Aufkleber in meinem Briefkasten.
Beispiel 2: Bestellung in den USA Mitte Januar, Lieferung Anfang Februar. Rechnungsbetrag inkl. VSK 117,50 Dollar, knapp 86 Euro. Auch hier war die Zollerklärung vorhanden und korrekt/vollständig ausgefüllt. Statt dem Brief von der Zollstelle hatte ich aber nur den DHL-Zettel im Briefkasten mit Hinweis der Übergabe beim Nachbarn.
Ich finde so können die weitermachen, dann bestell ich auch mehr im Nicht-EU-Ausland21. Februar 2014 um 07:45 #57640@axe:
Danke für den Hinweis.
Einfuhrumsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag und Zoll auf den Warenwert – das kann man sich merken
Vielleicht könnte das toomass bei Gelegenheit auch noch in seinen (sehr hilfreichen) Überblick einarbeiten?
Und jetzt hoffen wir alle darauf, dass sich die von dir bemerkte Tendenz bestätigt ;-)23. Februar 2014 um 18:39 #57643@axe:
Hoffentlich hält dieser Trend beim Zoll an. Ich hatte bisher eher durchwachsene Erfahrungen.
11. März 2014 um 02:51 #57676Heute schon wieder passiert: Bestellung letzte Woche bei cede.de, Wert 31,99 Euro, also eindeutig und ohne Frage über der Freigrenze. Ich hab fest mit dem Brief vom Zoll gerechnet, die Sendung lag aber heute mit grünem Aufkleber im Briefkasten. Langsam gefällt mir das, die können echt so weitermachen
11. März 2014 um 06:18 #57677Und deshalb halten Sie bei mir aktuell sehr viel zurück. Cede 19,49€
12. März 2014 um 17:13 #57606Das ist natürlich nicht so schön, so rum hatte ich das bisher glücklicher Weise noch nicht.
Mir ist es den vielen Jahren des Bestellens im Nicht-EU-Ausland auch erst ein einziges Mal passiert, dass mehrere Sendungen von einem Händler gesammelt und als eine Sendung behandelt wurden. Ansonsten gingen die immer problemlos durch. Zu Spitzenzeiten hatte ich mal 6 Päckchen von cede.de an einem einzigen Tag im Briefkasten28. Mai 2018 um 16:13 #138545Ich kapier nicht so ganz den OP.
Ich weiss allerdings DEFINITIV, dass unter 5 EUR Mwst. diese NICHT vom Zoll verlangt wird.
Eigentlich sollte man ab 22 EUR zahlen, macht man allerdings nicht, da zusätzlich gilt: Gebühren unter 5 EUR werden nicht erhoben!26,31 EUR sollte so halbwegs hinhauen, ich weiss allerdings nicht genau ob der Zoll nicht doch bei dem Betrag aufrunden würde. MwsT wäre da schliesslich 4,9989 EUR. Pi-mal-daumen gilt: ab 26 EUR wird der Zoll Mwst. verlangen, darunter nicht.
Und das gilt für jegliche nicht-EU Sendung (bei Geschenken liegt das Limit höher, allerdings das ist hierfür irrelevant, ich würde auch nicht versuchen den Zoll damit zu bescheissen).
Weiterer Tipp: sofern ihr einen Proxy-Dienst verwendet, welcher ein Paket für euch in Empfang nimmt und dann weiterschickt – also für solche Fälle gilt: Warenwert ist dann INTERNATIONALER VERSAND + Proxy-Dienst Gebühr + lokaler Preis. Sofern die lokale Steuerzahlung auf der Rechnung angegeben wurde, gehört diese eigentlich abgezogen.
Nationaler Versand (Verkäufer zum Proxy-Dienst) sollte auch nicht eingerechnet werden. Zumindest macht das mein Zöllner immer bei mir.28. Mai 2018 um 19:26 #138552@jimi???
Dieser Thread war das letzte mal 2014 aktiv? Was geht? Zu heiß oder warum schreibst du dies hier?
Und welchen OP? ?28. Mai 2018 um 19:34 #138553@fkklol
tut nichts zur Sache. Die 5 EUR Regelung gibt es schon seit Ewigkeiten.
OP -> das bedeutet effektiv Original-Post, also den ersten Post hier. Kann auch zum Teil den Threadersteller meinen.Mir ist nur aufgefallen, dass es nicht ganz korrekt ist was geschrieben wurde und wollte das korrigieren.
Und ja, zu heiß hier.
28. Mai 2018 um 19:47 #138556 -
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