Das Landgericht Ulm hat entschieden, dass die Drogeriekette Müller wieder Gutscheine seiner Mitbewerber, wie dm oder Rossmann, annehmen darf. Zuvor hatte die Wettbewerbszentrale gegen Müller geklagt. Das Urteil ist zwar noch nicht endgültig und die Wettbewerbszentrale prüft gerade, ob sie in Revision gehen wird. Sollte das Urteil aber bestand erhalten, könnten sich die Filmjäger vielleicht wieder auf die 10% R...
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