[News] Neue Infos zur Umtauschaktion für Herr der Ringe Trilogie Extended [Blu-ray]

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Unser User unluckymonkey1978 (siehe seinen Kommentar) hat neue Infos zur Umtauschaktion für Herr der Ringe Trilogie Extended [Blu-ray] gefunden. Die Edition besitzt ja Tonfehler.

Das steht bei Facebook:
Der Herr der Ringe Trilogie (Offizielle Page)
Wenn du mit der Ton-Qualität des Produktes unzufrieden bist, bietet Warner die Möglichkeit für einen kostenlosen Austausch der entsprechenden Blu-ray Discs an.

Um den Austausch-Service in Anspruch zu nehmen, steht ab kommenden Montag, den 4. Juli, ein Service-Center zur Verfügung, das per Post, E-mail oder Fax wie folgt erreichbar ist:

TCC SERVICES
WARNER HOME VIDEO / Kundenservice
“Stichwort: Der Herr der Ringe”
MAURERSTR. 50 / Werk 2
52477 ALSDORF

E-Mail: WHVKundenservice@tcc-services.com

Fax: (0049) 02404 58319

Unter Einsendung einer Kopie des Kaufbeleges werden dort alle eingehenden Austausch-Anfragen registriert. Eine Einsendung der gekauften Blu-ray Discs an das Service-Center ist nicht nötig. Spätestens ab 1. August 2011 erhaltet ihr dann ein Set von 6 Blu-ray Discs mit dem verbesserten Ton per Post zugesandt.

Quelle:

http://www.facebook.com/derherrderrin...

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16 Kommentare

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  1. Profilbild von mann ohne gesetz

    @mann-ohne-gesetz | Deals: 23    Kommentare: 145
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    Könnte mir gut vorstellen, dass die fehlerhaften Blu-Ray ab August bei Ebay eingestellt werden. Das wäre doch eine günstige Alternative für alle, die den Film sowieso im Original sehen wollen :whistle:

  2. Sehe ich ähnlich, zudem ist die Frage ob die neue wesentlich besser ist?!

  3. Profilbild von data100data100

    @data100data100 | Deals: 67    Kommentare: 2155
    (Community: Profil | An data100data100 senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Da haben die bei Warner mal nachgedacht.
    Kein unnötiger Weg zur Post um die defekten Disc wegzuschicken. Warner würde die bestimmt eh nur wegschmeißen

  4. Na dann wird ebay wirklich überflutet werden mit defekten Versionen.

    Irgendwie erscheint mir diese Aktion von Warner nicht wirklich durchdacht.
    Irgendwann werden die doch wohl auch die korrekten Versionen ausliefern. Woher wollen die dann noch wissen, ob ich irgendwo noch eine defekte Version erhalten habe, oder eine korrekte?

    Naja…eröffnet jedenfalls viel Missbrauchspotential und lässt die ganzen defekten Versionen weiter im Umlauf (wobei sich das ohnehin nicht mehr ändern lässt)

    Zork

    ps: kann mir einer einen Scan seiner Rechner per Mail zukommen lassen? :D

    • Wobei es ja nur heißt: „erhaltet ihr dann ein Set von 6 Blu-ray Discs“

      Es könnte natürlich auch sein, dass nur die Discs beispielsweise in Papphüllen verschickt werden.

      Würde das Missbrauchsrisiko senken und wäre im Versand günstiger.

  5. Profilbild von mister jay

    @mister-jay | Deals: 3    Kommentare: 18
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    mann könnte sich die blurays auch bei mm kaufen , den kassenbelegf scannen, und die bluray´s wieder umtauschen

    den beleg einsenden und gut ist

  6. Profilbild von Sven

    @sven | Deals: 10    Kommentare: 1096
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    Ist wie bei allen austauschaktion, wie zork sagte es gibt 6 Discs in papierhüllen in einem Luftpolsterumschlag und das wars, kosten für Warner etwa 1-2€ pro Kunde.

    @Mister jay

    könntest du machen ja, aber sollte Warner das überprüfen(und heutzutage geht das sehr einfach dank Barcodes usw. auf den Belegen) hast du eventuell eine Anzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung am Hals. Wer das risiko mag kann es ja versuchen wobei ich auch schon umtauschaktionen erlebt habe da musstest du nichtmal eine rechnung nachweißen ;)

    • Profilbild von toomass

      @toomass | Deals: 113    Kommentare: 2709
      (Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Betrug ja, Urkundenfälschung nein (es sei denn du erstellst eine falsche Media Markt Quittung o.ä.). Könnte man aber auch recht einfach umgehen, indem man kauft und sofort den Beleg bzw. eine Kopie einsendet und erst nach ca. 10 Tagen umtauscht (Sollte man aber natürlich trotzdem nicht machen). Zu beweisen, dass der Täuschungsvorsatz bereits beim Absenden der Quittung an Warner vorlag, ist nahezu unmöglich. Und ein Betrug durch Nichtzurücksenden der von Warner erhaltenen BRs scheidet auch aus. Anders als data100 denke ich daher, dass Warner überhaupt nicht nachgedacht hat…

  7. Profilbild von Sven

    @sven | Deals: 10    Kommentare: 1096
    (Community: Profil | An Sven senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    mhm da sagt das Gesetz aber was anderes, da:
    „(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
    Ich würde hier einen aufgelösten Vertrag als unecht bezeichnen, drauf ankommen lassen das es der Richter anderst sieht würde ich das aber nicht. Immerhin fälscht man die Willensabgabe eines anderen und das mit einem dokument das Amtliche gültigkeit besitzen muss.

    Und Warner nutzt wie gesagt das in der Industrie übliche 08/15 Prozedere für Umtauschaktionen, eine Rücksendung lohnt sich bei defekten Artikeln in den seltensten Fällen. Das Prozedere ist übrigends immer gleich, fehler bestätigen->dafür sorgen das nur noch wenig fehlerhafte versionen im Umlauf sind(sprich sofortiger lieferstop+rückruf)->eine gewisse Zeit warten->neue version in Umlaufbringen, am besten mit hinweis.

    das jemand die fehlerhaften versionen in Deutschland so einfach los wird glaub ich weniger, kaum einer dürfte 6 Blurays ohne verpackung kaufen und vorallem ohne garantie oder umtauschrecht. Das ist auch eine der Überlegungen von Warner zumal jeder der die Discs bekommt beim verkauf der alten auf den fehler hinweisen musse(stichwort betrug da man von dem Fehler ja gewusst hat ;) )
    Würd mich auch nicht wundern wenn Warner ab dem 1.8. dann auch ein Service-Center einrichtet für all die wo bei privaten verkäufern die alte version erstanden haben.

    • Profilbild von toomass

      @toomass | Deals: 113    Kommentare: 2709
      (Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Sorry, aber du schreibst mal wieder juristischen Unsinn. Es wird kein Richter in Deutschland anders sehen. Der Kassenbon ist eine Urkunde (sogar der Bierdeckel in der Kneipe mit den Strichen drauf ist, eine Urkunde, eine Unterschrift ist nicht erforderlich). Du müssest die Urkunde aber VERFÄLSCHEN. Die bloße Vorlage ist logischerweise kein Verfälschen, sondern ein Gebrauchen (3. Var. des Tatbestandes, aber nur bei einer FALSCHEN Urkunde, nicht bei einer echten, der Kassenbon ist aber „echt“). Es ist auch völlig unerheblich, ob die Urkunde hinhaltlich wahr ist (das ist für Laien oftmals nicht verständlich), so könnte ich Dir ein höchst förmliches Dokument ausstellen, dass ich vom Mond komme. Das ist eine schriftliche Lüge, aber keine Urkundenfälschung.
      Glaub mir doch einfach mal…

  8. Profilbild von data100data100

    @data100data100 | Deals: 67    Kommentare: 2155
    (Community: Profil | An data100data100 senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    @ Sven

    Gehen wir mal davon aus das Du einen Kassenbeleg von z.B., Media Markt hast.
    Wenn Du mit dieser Quittung Warner täuscht begehst Du nur den Straftatbestand des Betruges Du Verwechselt einen Vertrag mit einer Urkunde. Eine Urkunde muß unter anderem die Unterschrift beider Vertragspartner haben.
    Außerdem ist dder Kassenbon keine öffentliche Urkunde ist. Also ist nichts mit Urkundenfälschung !!!

    Also Warner zu täuschen ist nicht ratsam und vor allem nicht dies öffentlich zu verkünden erst recht

  9. Profilbild von mann ohne gesetz

    @mann-ohne-gesetz | Deals: 23    Kommentare: 145
    (Community: Profil | An mann ohne gesetz senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    @ Zork, Sven: Das mit den Papphüllen dürfte klar sein, sonst müssten ja auch die Bonus-DVDs mit ausgetauscht werden.
    Aber für sagen wir mal 10-15 € würde ich auch die losen 6 Blu-Rays bei Ebay kaufen, da mir weder an der deutschen Tonspur noch an den Extras besonders viel liegt.

    @mister jay: Donnerlüttchen, da wär ich nicht drauf gekommen! Vielleicht auch besser so… :innocent:

  10. Profilbild von data100data100

    @data100data100 | Deals: 67    Kommentare: 2155
    (Community: Profil | An data100data100 senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    @ toomass

    Bei diesen Absatz den Du geschrieben hast stimme ich Dir folgkommen zu:

    Du müssest die Urkunde aber VERFÄLSCHEN. Die bloße Vorlage ist logischerweise kein Verfälschen, sondern ein Gebrauchen (3. Var. des Tatbestandes, aber nur bei einer FALSCHEN Urkunde, nicht bei einer echten, der Kassenbon ist aber “echt”). Es ist auch völlig unerheblich, ob die Urkunde hinhaltlich wahr ist (das ist für Laien oftmals nicht verständlich), so könnte ich Dir ein höchst förmliches Dokument ausstellen, dass ich vom Mond komme. Das ist eine schriftliche Lüge, aber keine Urkundenfälschung.

    So meinte ich es eigentlich auch. Habe mich vielleicht nicht so deutlich fromoliert wie Du.

    Halten wir einfach fest das so eine Aktion keine Urkunden fälschung ist !

  11. Profilbild von kroupf

    @kroupf | Deals: 4    Kommentare: 537
    (Community: Profil | An kroupf senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Für die Österreicher hier: Die „normale“ Extendet kostet bei Saturn momentan 49,90€

  12. Profilbild von mann ohne gesetz

    @mann-ohne-gesetz | Deals: 23    Kommentare: 145
    (Community: Profil | An mann ohne gesetz senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Gerade gingen die ersten ‚defekten‘ Blu-Rays (also nur die losen 6 Blu-Rays mir den Filmen) bei Ebay über den Tresen: für 37 € :surprised:

    Ist also doch ein echter Mehrwert, wenn man jetzt die defekte Version kauft …

  13. Profilbild von Tweety

    @tweety | Deals: 615    Kommentare: 516
    (Community: Profil | An Tweety senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Die korrigierte Version soll es ab 05.08.11 bei weltbild.de geben.

    „Neue Auflage mit korrigierter Tonspur!“

    http://www.weltbild.de/3/16972333-1/blu-ray/der-herr-der-ringe-die-spielfilm-trilogie-extended-edition.html

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